1.1 Die Beklagte sei zu verpflichten, die Baukonstruktion des klägerischen Ateliers derart umzugestalten und zu sanieren, dass kein Schimmelpilz-Befall bzw. Feuchtschäden vorhanden sind. Bis zur Umsetzung dieser Massnahme durch den Vermieter sei der monatliche Mietzins seit dem 19. Dezember 2008 mit Fr. 349.50 herabzusetzen und die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger zu viel geleistete Mietzinse bis und mit April 2010 über Fr. 5‘739.00 nebst Zins zu 5% seit dem 1. September 2009 zurückzuerstatten. Dies unter dem Vorbehalt der Klageerhöhung.