Die andere Hälfte wird über den von der Klägerin/Widerbeklagten in derselben Höhe geleisteten Kostenvorschuss erhoben. Im Umfang von CHF 9‘000.00 wird der Klägerin/Widerbeklagten das Rückgriffsrecht auf den Beklagten/Widerkläger eingeräumt. 7. Der Beklagte/Widerkläger wird verpflichtet, die Klägerin/Widerbeklagte ausserrechtlich mit CHF 17‘000.00 inkl. MwSt zu entschädigen. 8./9. [Rechtsmittel und Zustellung].