und J.________ am 19. April 2011 ebenfalls die unentgeltliche lebenslange Nutzniessung an ihren Anteilen ein (KB 6). B. Nach gescheiterter Vermittlung (KB 2) stellte C.________ beim Bezirksgericht Einsiedeln am 19. Oktober 2011 gegen A.________ folgende Klagebegehren: