A. E.________ verkaufte am 11. Juli 1994 seinen Töchtern F.________ und C.________ zu je hälftigem Miteigentum die Liegenschaften „I.________“ KTN zz (GB yy) und „G.________“ KTN xx (GB ww) in Einsiedeln-Euthal zum Preis von insgesamt Fr. 496‘100.00 (KB 5). F.________ verkaufte ihre Anteile an beiden Grundstücken am 21. Oktober 2009 ihrem ältesten Sohn A.________ zum Preis eines nicht sichergestellten Darlehens von Fr. 248‘000.00. Ausserdem erhielten die Eltern für die ganze Dauer ihres Lebens unentgeltlichen Anspruch auf die uneingeschränkte Nutzniessung der verkauften Miteigentumsanteile (BB 19 und KB 3). C.________ räumte ihren Kindern H.________ und J.________