3. Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin für dieses Verfahren eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 26‘500.00 (inkl. Auslagen und 8 % MWST) zu bezahlen. Das Gericht wird der Klägerin die Sicherheitsleistung von Fr. 15‘000.00 zurückerstatten.