2. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 35‘000.00 werden der Klägerin zu Fr. 10‘500.00 und der Beklagten zu Fr. 24‘500.00 auferlegt. Sie werden von den Kostenvorschüssen der Klägerin von insgesamt Fr. 30‘000.00 bezogen. Für den Restbetrag von Fr. 5‘000.00 wird der Beklagten Rechnung gestellt. Ausserdem hat die Beklagte der Klägerin unter dem Titel Gerichtskostenersatz Fr. 19‘500.00 zu bezahlen.