Dazu ist zu bemerken, dass auch der Versand der T.________ AG in der fraglichen Zeit schwergewichtig auf Hardcopy-Katalogen fusste. Im Jahre 2007 erfolgte aber immerhin knapp ein Drittel aller Bestellungen über das Internet (act. 109, Beilage 18, S. 2 oben). Kantonsgericht Schwyz 39 Im Jahre 2010 erschienen die Kataloge in einer Auflage von 36 Millionen Stück (act. 103/4, S. 4 Mitte). Erst im Jahre 2016 wurde der letzte Katalog verschickt (vgl. act. 103/3). Die Klägerin bedenkt somit nicht, dass der Onlinehandel vor zehn Jahren noch nicht so hochrentabel war wie heute.