aa) Bei der Beurteilung, ob ein Vergleich der M.V.________ AG mit der M.R.________ AG statthaft erscheint, ist zu beachten, dass der Verkauf über das Filialnetz der M.R.________ AG nicht ohne weiteres mit dem Onlineversand der M.V.________ AG verglichen werden kann. Kondome sind nämlich Kantonsgericht Schwyz 38