Daher ist dieser Betrag für die Berechnung der jährlichen Schadenszinse erst ab 1. Januar 2012 vom Bruttogewinn von Fr. 45‘027.14 in Abzug zu bringen. Der Gewinnzuschlag von 8.33 % bzw. Fr. 51.55 (vgl. E. 4.2e vorne) ist ab 1. Januar 2009 vorzunehmen. Ausgehend von der klägerischen Tabelle „Berechnung Netto-Gewinn M.________ AG“ (act. 109b, Beilage 12, korrigierte Tabelle 8) ergeben sich somit folgende Gewinn-/Verlustzahlen (per Ende des jeweiligen Jahres):