Amtsbericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 2. Dezember 2016 zur Mehrwertsteuerdeklarationen der M.V.________ AG. Danach wurden infolge Umsatzdifferenzen und Vorsteuerkorrektur insgesamt Fr. 870.00 nachbelastet, wobei die Umsatzdifferenzen von Fr. 590.00 auf jeden Fall keine HARRY POPPER Produkte betreffen (act. 117 und 117/2, S. 2). Für das Jahr 2006 liegen keine Zahlen vor (vgl. act. 117/3). In den ersten drei Quartalen des Jahres 2007 betrug der Umsatz zwischen Fr. 52‘000.00 und Fr. 66‘000.00. Im vierten Quartal stieg dieser auf Fr. 325‘000.00. Dieser pendelte in der Folge zwischen Fr. 165‘000.00 und Fr. 279‘000.00.