b) Die Klägerin macht geltend, die Beklagte habe mehr HARRY POPPER Produkte verkauft, als sie eingekauft habe. Sie zeigt dies anhand von zwei Beispielen, in denen 15 bzw. 11.5 % mehr verkauft als eingekauft worden sei. Dies stelle ein Indiz dar, dass die Beklagte nicht alle relevanten Informationen offengelegt habe (act. 96, S. 12 N 28; act. 126a, S. 7 N 25).