In der Begründung (E. 2f/aa S. 31) führte das Kantonsgericht unter anderem aus, dass bei unterlassener Auskunftserteilung und Rechnungslegung auf die Angaben des Klägers abgestellt werde. Am 27. November 2015 reichte die Beklagte umfangreiche Unterlagen ein (act. 66). Die Klägerin rügte mit Eingabe vom 10. Dezember 2015, dass Kantonsgericht Schwyz 12