Mit Verfügung vom 12. Juli 2017 forderte die Gerichtsleitung die Beklagte auf, schriftlich, unter Beilage der entsprechenden Dokumente, Auskunft zu erteilen über die Gesamtumsätze der M.R.________ AG in den Jahren 2006 bis 2010 (act. 127). Die Beklagte antwortete dem Gericht mit Eingabe vom 21. August 2017, wozu die Klägerin am 6. September 2017 Stellung nahm (act. 128 und 130);- in Erwägung: