Am 10. November 2016 fand die Instruktionsverhandlung statt, bei welcher die Parteien den Sachverhalt betreffend die Höhe der Forderung bzw. die materiellen Ansprüche, die sich aus den edierten oder noch zu edierenden Unterlagen im Rahmen des zweiten Teils der Stufenklage ergeben, ergänzten sowie sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel bekanntgaben. Kantonsgericht Schwyz 9