c des Dispositivs des Teilurteils vom 23. Juni 2015 auch noch hinsichtlich der Preise aufschlüsseln. Die Aufschlüsselung nach Mengen, Zeiten und Preisen kann in einem Dokumente (sic!) erfolgen, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt. 3. Die Parteien sind sich darin einig, dass innert der gleichen Frist die Auskunft gemäss Ziff. 1 des Dispositivs des Teilurteils vom 23. Juni 2015 für den ganzen Zeitraum auch für die M.V.________ AG zu erteilen ist. Sofern bezüglich der M.V.___