1. Die Klägerin akzeptiert, dass die von der Beklagten am 27. November 2015 gelieferten Unterlagen hinsichtlich Ziffer 1 lit. a des Dispositivs des Teilurteils vom 23. Juni 2015 nicht weiter nach Produktkategorien aufzuschlüsseln sind. 2. Die Beklagte wird bis spätestens 15. März 2016 die von ihr gelieferten Unterlagen im Sinne von Ziffer 1 lit. c des Dispositivs des Teilurteils vom 23. Juni 2015 auch noch hinsichtlich der Preise aufschlüsseln.