den, insbesondere unter diesem Zeichen Waren und Dienstleistungen anzubieten, Dienstleistungen zu erbringen, das Zeichen auf Geschäftspapieren und in der Werbung zu verwenden sowie Waren unter diesem Zeichen in Verkehr zu bringen, zu lagern, ein- oder auszuführen (ZK1 2011 39: act. 2, KB 3 S. 41). C. Am 1. November 2010 schlossen die Parteien ein Agreement, worin sie insbesondere vereinbarten, dass die Wirkungen des Urteils des Kantonsgerichts Schwyz vom 17. August 2010 bis Ende Februar 2011 aufgeschoben würden (ZK1 2011 39: act. 2, KB 18).