3. Es wird festgestellt, dass der gesamte Nachlass des C.________ netto Fr. 513'369.20 (zuzüglich aufgelaufenem Zins auf dem Sparkonto Nr. A und dem Privatkonto Nr. B bei der Bank X) beträgt und dass sämtliche Parteien zu je einem Siebtel daran erbberechtigt sind. 4. a) Es wird festgestellt, dass sämtlichen Parteien aus dem Nachlass des C.________ ein Erbanspruch von je Fr. 73'338.45 zuzüglich 1/7 Anteil an den aufgelaufenen Zinsen auf den bei der Bank X vorhandenen Transak- tions- und Sparkonten und Anlagen zuzuweisen ist.