Da mit vorliegendem Urteil jedem Kläger in Anrechnung an seinen Erbanspruch aus den Konti bei der Bank X je Fr. 4'504.90 und Fr. 828.10 zuzuweisen sind und der Beklagte zu verpflichten ist, den Klägern ihre restlichen Erbanteile von je Fr. 68'005.45 auszuzahlen (vgl. E. 15 vorne), sind die Kosten des Berufungsverfahrens von pauschal Fr. 20'000.00 (inkl. Kosten der Gerichtsexpertin von Fr. 5‘775.30 [KG-act. 71/2] und Fr. 1‘395.90 [KG-act. 80/1] sowie der Steuerverwaltung von Fr. 1‘040.00 [vgl. KG-act. 58/3] und Fr. 650.00 [KG-act. 88/1]) dem Beklagten zu 19/20 und den Klägern unter solidarischer Haftung zu 1/20 aufzuerlegen.