Im Berufungsverfahren stellt der Beklagte verschiedene Rechtsbegehren. Er beantragt unter anderem die Feststellung, dass sich der Nachlass des C.________ aus Aktiven im Betrag von Fr. 31'997.00 und Passiven, bestehend aus Todesfallkosten inkl. Grabunterhalt von Fr. 9'644.80 und einem Lidlohnanspruch des Beklagten von Fr. 40'000.00, zusammensetze. Daher ver- Kantonsgericht Schwyz 55