_ vom 18. November 2014, dass der Verkehrswert der beiden Grundstücke im Jahre 2007 noch höher war als im Jahre 2010, nämlich ca. Fr. 648‘500.00 (vgl. E. 5a vorne). Da zwischen dem 1998 tatsächlich bezahlten Kaufpreis von Fr. 203'340.00 (Ertragswert) und dem effektiven Wert im Jahre 2010 bzw. 2007 von Fr. 644'000.00 ein erhebliches Missverhältnis besteht, ist der Schenkungsanteil von Fr. 451'122.00 vom Beklagten auszugleichen.