sers und noch zwei weitere Söhne (Kläger Ziff. 1, 4 und 5) wollten – nach ihren eigenen Aussagen – das Angebot des Vaters zur Übernahme der Pacht der beiden Grundstücke nicht annehmen, da es mit der Auflage verbunden gewesen wäre, dass auf den Beklagten geschaut werden müsse (Vi-act. 62, Fragen 30-33 und 347 f.). In der erwähnten Aktennotiz wurde ebenfalls festgehalten, dass das Gadenhaus in einem sehr schlechten Zustand gewesen sei und sich nicht mehr zu sanieren lohne. Einer weiteren Aktennotiz betreffend die Besprechung vom 16. Mai 1989 (KB 8) kann entnommen werden, dass Stall und Jauchegrube dringend saniert oder neu gebaut werden sollten.