treffe zu, dass er sich wegen seiner Alkoholprobleme manchmal im Zimmer eingeschlossen habe. Deshalb, so der Kläger Ziff. 3, seien er oder andere gekommen und hätten dem Vater beim Heuen immer ein bisschen geholfen (Vi-act. 62, Fragen 287-290, 292, 293). Der Kläger Ziff. 5 führte aus, sein Vater habe ihn immer wieder angerufen und um Mithilfe beim Heuen gebeten, A.________ sei zu betrunken dazu. Er habe ausgeholfen, bis im Jahre 2000 der Beklagte die Grundstücke verpachtet habe (Vi-act. 62, Fragen 311-313). Ebenfalls der Kläger Ziff. 6 bestätigte die Alkoholprobleme des Beklagten.