cc) aaa) Der Beklagte sagte anlässlich der Parteibefragung vom 29. Oktober 2009 aus, er habe in der Primarschule zwei bis drei Mal eine Klasse wiederholen müssen und anschliessend während zweier Jahre die Werkschule besucht. Nach der obligatorischen Schulzeit habe er wegen fehlenden Interesses keine Lehre gemacht bzw. keinen Beruf erlernt und habe einfach beim Vater zu Hause sein wollen (Vi-act. 62, Fragen 1, 192-199, 201, 218 und 407 f.). Er ist der Ansicht, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb auch ohne jegliche Berufsbildung auf Dauer geführt werden könne, falls ein sechswöchiger Kurs besucht würde. Allerdings habe er keinen solchen Kurs absolviert.