Hier geht es um die Bestimmung des Wertes, welchen eine Erbmasse mit landwirtschaftlichem Boden und Gebäude aufweist. Das Bundesgericht entschied mit seinem Urteil 5A_670/2012 vom 30. Januar 2013 E. 3.2 (KG-act. 1) für das vorliegende Verfahren verbindlich, dass Art. 66 BGBB auch im Erbrecht gilt. Diese Frage war zuvor ungeklärt (vgl. Wolf, Kommentar zum Urteil BGer 5A_670/2012 vom 30. Januar 2013, abrufbar unter http://www.studerlaw.com/files/Kommentar_ zu_BGer_5A_670_2012.pdf). Laut Wolf, a.a.