Würde nach dem Gesagten zugunsten des Beklagten auf die höheren Gewichtungskoeffizienten gemäss Expertise S.________ abgestellt, beliefe sich der Verkehrswert aller Gebäude auf insgesamt Fr. 578‘207.00 (Fr. 406‘207.00 + Fr. 96‘950.00 [ohne Abzug von Fr. 50‘000.00 für notwendigen Unterhalt] + Kantonsgericht Schwyz 32