Für das zweite Wohngebäude Nr. P.________ auf dem Grundstück GB J.________ rechnete die Gerichtsgutachterin ebenfalls mit einem Gewichtungskoeffizienten von 0.5 (KG-act. 71/1, S. 9). Dieses Gebäude umfasst eine 5-Zimmerwohnung, die mit einer Scheune zusammengebaut ist (Vi-act. 97, S. 13). Indessen gewichtete der Gerichtsexperte S.________ in seinem Gutachten vom 22. April 2010 den Ertragswert mit einem Faktor von 1.0, um den Verkehrswert dieses Gebäudes zu bestimmen (Vi-act. 97, insbesondere S. 37 und 38).