ccc) Die Steuerverwaltung führte in ihrem Schreiben vom 24. Juli 2014 insbesondere aus, bei landwirtschaftlichen Wohnhäusern (Einfamilienhäuser bis Mehrfamilienhäuser) seien die Gewichtungskoeffizienten gemäss dem Schweizerischen Schätzerhandbuch variabel und müssten kontinuierlich den tatsächlichen Gegebenheiten am Markt angepasst werden, wobei die entsprechenden Richtwerte zwischen 0.0 und 2.0 lägen. Als Gewichtungskoeffizient für das Wohnhaus auf dem Grundstück GB J.________ sei 0.5 einzusetzen (KG-act. 58, S. 3). Bei diesem Wohnhaus handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit sieben Zimmern und einer Garage (vgl. Vi-act.