cc) In ihrem Ergänzungsgutachten vom 18. November 2014 stützte sich die Expertin M.________ bei der Berechnung des zulässigen Höchstpreises der beiden Grundstücke für das Jahr 2007 i.S.v. Art. 66 BGBB für die Bewertung der Ertragswerte der verschiedenen Gebäude auf unterschiedliche Gewichtungskoeffizienten, da die Realwerte der Gebäudeteile mit den Ertragswerten zu gewichten seien. Die Höhe der Gewichtungskoeffizienten basieren auf den Angaben der Steuerverwaltung gestützt auf deren Schätzungspraxis und auf das Schweizerische Steuerhandbuch (KG-act. 71/1, S. 8 Ziff. 2.3.4; KGact. 58, S. 3).