von Fr. 510‘322.00, Fr. 78‘112.00 und Fr. 15‘398.00 sowie für das Gebäude auf dem Grundstück GB K.________ von Fr. 120‘717.00 (KG-act. 71/1, S. 9), total Fr. 724‘549.00, an. Auch diese im Schreiben des Landwirtschaftsamtes vom 15. September 2014 aufgelisteten Realwerte (vgl. KG-act. 64, S. 3) beziehen sich auf das Jahr 1998 und können nicht als Grundlage zur Ermittlung des Höchstpreises für das Jahr 2007 dienen (E-Mail des Landwirtschaftsamtes vom 18. Mai 2015, KG-act. 92/2). Die gleichen Realwerte sind aber nur wenig tiefer als jene, die der Gutachter S._____