bbb) Die Expertin M.________ ging bei der Beurteilung des Höchstpreises 2007 von Ertragswerten für die drei Gebäude auf dem Grundstück GB J.________ von Fr. 297‘738.00, Fr. 2‘761.00 und Fr. 778.00 sowie für das Gebäude auf dem Grundstück GB K.________ von Fr. 2‘983.00 aus (KGact. 71/1, S. 9) mithin von insgesamt Fr. 304‘260.00. Diese auch im Schreiben des Landwirtschaftsamtes vom 15. September 2014 aufgeführten Verkehrswerte (vgl. KG-act. 64, S. 3) beziehen sich auf das Jahr 1998 und können nicht als Grundlage zur Ermittlung des Höchstpreises für das Jahr 2007 dienen (E-Mail des Landwirtschaftsamtes vom 18. Mai 2015, KG-act.