ermitteln. Im Vergleich zu den Bodenpreisen ist es wegen der Verschiedenartigkeit der Nutzung, des Zustandes, der Erschliessung etc. schwierig, den Wert landwirtschaftlicher Bauten mit einem Vergleich zum landwirtschaftlichen Ertragswert festzustellen. Denn oftmals stehen Vergleichsobjekte kaum je hinreichend dokumentiert zur Verfügung (Goldenberger/Hotz, a.a.O., N 14 zu Art. 66 BGBB; Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 13. Juli 2001 E. 6d S. 10 = KG-act. 64/7). Ist das Gebäude neuer und in gutem Zustand, ist als Methode der Zeitwert heranzuziehen. Anstatt einen neuen Stall zu bauen, kann ein Landwirt die Baute zum Zeitwert erwerben.