c) Die Expertin M.________ stellte in ihrem Ergänzungsgutachten vom 18. November 2014 bei der Berechnung des zulässigen Höchstpreises der beiden Grundstücke in den Jahren 1998 und 2007 i.S.v. Art. 66 BGBB für die Bewertung der Landfläche auf die ihr mit Verfügung von der Steuerverwaltung vom 15. Juli 2014 mitgeteilten durchschnittlichen Preise pro Quadratmeter ab (KG-act. 71/1, S. 6 Ziff. 2.2.1 und S. 8 Ziff. 2.3.2). Die Steuerverwaltung erfragte ihrerseits die Angaben zum durchschnittlichen Quadratmeterpreis für landwirtschaftliche Nutzflächen beim Amt für Landwirtschaft (KG-act. 58, S. 2 f.).