aa) Bei der Berechnung der Höchstpreise für die Jahre 1998 und 2007 führte die Expertin M.________ aus, dass der Quadratmeterpreis für Waldboden von Fr. 0.50 bzw. Fr. 1.00 aus einer Angabe gemäss telefonischer Besprechung mit dem Steueramt Schwyz vom 19. August 2014 herrühre (KGact. 71/1, S. 7 und 9). Der betreffenden Telefonnotiz vom 19. August 2014 kann entnommen werden, dass Herr N.________, Mitarbeiter der Steuerverwaltung, Abteilung Liegenschaftenschätzung (KG-act. 85/1), der Gerichtsexpertin mitgeteilt habe, im vorliegenden Fall sei mit einem Waldpreis von durchschnittlich Fr. 1.00 pro m2 zu rechnen (KG-act. 80, letzte Beilage).