a) Die Expertin M.________ bestimmte in ihrem Ergänzungsgutachten vom 18. November 2014 neu den Verkehrswert der beiden Grundstücke für das Jahr 2007 und errechnete einen Betrag von ca. Fr. 648‘500.00 (vgl. KGact. 71/1, S. 2 und Anhang 5).