Am 24. Juni 2013 beantragte der Beklagte, es sei die Verfügung vom 10. Juni 2013 zu begründen sowie ein beschwerdefähiger Entscheid zum Ausstandsbegehren zu treffen (KG-act. 8). Mit Eingabe vom 9. Juli 2013 liess sich der eingesetzte Experte L.________ zum beklagtischen Ausstandsbegehren vom 3. Juni 2013 vernehmen (KG-act. 12), wozu die Parteien je am 23. August 2013 Stellung nahmen (KG-act. 15 und 16). Am 15. und 22. August 2013 teilte der Experte L.________ dem Kantonsgericht mit, dass er die Arbeitsstelle beim SBV per 31. Oktober 2013 aufgeben werde (KG-act. 31).