2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte vom Erblasser die folgenden unentgeltlichen Zuwendungen erhalten und diese mit folgenden Beträgen zur Ausgleichung zu bringen hat: a) vom Erblasser bezahlte Heizung und Boiler Fr. 15'780.00 b) unbezahlte Pachtzinsen Fr. 27'790.00 c) vom Erblasser bezahlte Hypozinsen Bank X Fr. 4'663.00 d) vom Erblasser bezahlte Hypozinsen Bank Y Fr. 1'467.00 e) unbezahltes lebendes Inventar Fr. 35'185.00 f) unbezahltes totes Inventar Fr. 37'500.00