_____ zu teilen und es sei den Klägern deren Erbanteile (gemäss Ziffer 3 und 4), bzw. Pflichtteile (gemäss Ziffer 5) zuzuweisen, d.h. es seien den Klägern die Restsaldi der Konti Nr. A und B der Bank X zu Eigentum zuzuweisen und der Beklagte sei zu verpflichten, den Klägern deren restliche Erbanteile von je Fr. 86'244.30 auszuzahlen, bzw. insgesamt allen Klägern zusammen Fr. 517'465.80 zu bezahlen. 7. Der Richter ordne alle anderen Vorkehrungen und Abklärungen an, um die Nachlassteilung gemäss Ziffer 1-6 vorzubereiten und zu gewährleisten. Kantonsgericht Schwyz 6