8. Es sei der gesamte Nachlass des C.________, zu teilen und es sei dem Beklagten dessen Erbanteil zuzuweisen. 9. Im Übrigen sei die Klage abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann. 10. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Kläger, eventualiter zulasten des Nachlasses.