A. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 19. Mai 1998 übertrug C.________, seinem Sohn A.________, ein Wohnhaus mit Stall (GB J.________) und eine Scheune (GB K.________) zu Eigentum. A.________ tilgte den Kaufpreis von Fr. 94'100.00 durch Übernahme von zwei vorbestehenden Schuldbriefen in der Höhe von Fr. 13'640.00 und Fr. 75'700.00 sowie durch Einräumung eines Wohn- und Nutzniessungsrechts im Betrag von Fr. 4'760.00 (KB 6).