__ AG die Bezahlung ihres Anteils der Kosten des deutschen Gerichtsverfahrens sowie der Vernichtung und Neuanschaffung der Warensicherungsetiketten. Mit Urteil vom 21. Dezember 2010 hat das Bezirksgericht March die Klage abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung hat das Kantonsgericht mit Urteil vom 30. August 2011 abgewiesen, soweit die Klage nicht als durch Teilrückzug erledigt abzuschreiben war (ZK1 2011 5 vom 30. August 2011). Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 17. April 2012 das Urteil des Kantonsgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückgewiesen (BGer 4A_591/2011).