1. Die A.________ AG hat sich in einem deutschen Gerichtsverfahren mit E.________, der gegen die von ihr verwendeten Warensicherungsetiketten ein Gebrauchsmusterrecht geltend machte, verglichen und verpflichtet, 317'295 Warensicherungsetiketten zu vernichten. Die Etiketten wurden ihr bis anfangs 2005 durch die C.________ AG und danach durch die F.________AG geliefert. Die A.________ AG forderte mit Klage beim Bezirksgericht March von der C.________ AG die Bezahlung ihres Anteils der Kosten des deutschen Gerichtsverfahrens sowie der Vernichtung und Neuanschaffung der Warensicherungsetiketten.