8. Für das Berufungsverfahren hat der Berufungsführer den Berufungsgegner Ziff. 8 reduziert mit Fr. 583.35 (inkl. Auslagen und 8% MWST) und den Berufungsgegner Ziff. 9.3 reduziert mit Fr. 1‘666.65 (inkl. Auslagen und 8% MWST) ausserrechtlich zu entschädigen.