Vom Steigerungserlös sind sämtliche im Zusammenhang mit der Versteigerung entstandenen Kosten in Abzug zu bringen. Der verbleibende Nettosteigerungserlös ist als Teil des Nachlasses dem Sparkonto Nr. oo bei der BF.________ (Bank II), lautend auf AZ.________ sel. Erben, 8855 Wangen, zu überweisen.