Die Streitigkeit ist für den Berufungsführer gleich bedeutend wie für den Berufungsgegner Ziff. 9.3. Die Berufungsschrift ist zwar rund 30 Seiten kürzer wie die Berufungsantwort, jedoch wäre angesichts der Wiederholungen in der Berufungsantwort des Berufungsgeg- Kantonsgericht Schwyz 60 ners Ziff. 9.3 der Aufwand in etwa gleich hoch zu bemessen wie jener des Berufungsgegners Ziff. 9.3.