bb) Der Berufungsgegner Ziff. 9.3 macht demgegenüber geltend, dass seine Eltern und anschliessend er alle Aufwendungen der Grundstücke direkt anstelle des Pachtzinses bezahlt hätten. Dies sei im vorinstanzlichen Verfahren im Detail dargelegt und nachgewiesen worden bzw. habe er das Nachreichen von Detailbelegen offeriert. Er habe die Bankzinsen der BB.________ AG (Bank I), die Gebäudeversicherungen für alle Gebäude, den Perimeterbeitrag sowie die Strom- und Wasserkosten bezahlt, was letztlich stets mehr ausgemacht habe als der jährliche Pachtzins von Fr. 3‘800.00. All diese Zahlungen habe bis heute sonst niemand erbracht. Bis heute habe niemand behauptet, Kantonsgericht