Er erhält aber nach dem Kontingentsausstieg von seiner Organisation an Stelle des Kontingents einen Anteil an der Basismenge („Lieferrechte“) zugeteilt. In der Regel entspricht der Anteil an der Basismenge dem Kontingent, das der Milchproduzent im Milchjahr vor dem Ausstieg innehatte. Zu diesem massgebenden Ausstiegskontingent zählt auch das „gemietete“ Kontingent. Als stellvertretendes commodum kann der Vermieter den Anteil an der Basismenge, die der "Mieter" für das "gemietete Milchkontingent" erhält, herausverlangen. Die Übertragung der Anteile ist allerdings an Voraussetzungen wie die eigene Milchproduktion oder die Übertragungen in derselben Organisation geknüpft.