Im Jahr 2005 sei die Milchkontingentierung bereits nicht mehr mit der Bodenfläche, sondern mit dem Betrieb verbunden gewesen. Somit habe der Berufungsgegner Ziff. 9.3 von Anfang an so viel Milch geliefert, wie es seine Stallgrösse erlaubt habe, unabhängig der ihm zur Verfügung stehenden Fläche.