612 ZGB verstossen. Der Berufungsführer beantragt deshalb, der Maschinenpark sei zu versilbern und der Nettoerlös dem Sparkonto Nr. oo bei der BF.________ (Bank II), lautend auf AZ.________ sel. Erben, gutzuschreiben, soweit der Maschinenpark gemäss Auflistung in KB 16 zum Nachlass gehörend betrachtet werde. Kantonsgericht Schwyz 42