a) Der Berufungsführer beanstandet sowohl die Zuweisung des Maschinenparks zu seinem Alleineigentum als auch die Bewertung desselben. Er habe die Zuweisung nie verlangt. Er habe lediglich ausgeführt, dass er zufolge Schenkung bereits Eigentümer des Maschinenparks sei. Es könnten einem Erben nicht Nachlassgegenstände auf Anrechnung an seinen Erbteil zugewiesen werden, wenn dieser kein entsprechendes Zuweisungsbegehren gestellt habe. Insbesondere gehe das nicht in Fällen wie dem vorliegenden, in welchen die zugewiesenen Nachlassgegenstände den Erbanteil massiv übersteigen würden. Die Vorinstanz habe damit gegen Art. 612 ZGB verstossen.